Vor rund 35 Teilnehmern des Nordstädtischen Bürgervereins begrüßte die 2. Vorsitzende, Doris Overhamm, den Leiter der Verbraucherzentrale Herrn Andreas Adelberger. Herr Adelberger referierte in anschaulicher, lebhafter und praxisbezogener Art und Weise über die häufigsten Beratungsfälle in der heutigen Zeit bei der Oktober-Monatsversammlung in der Bürgerstube.
Grundsätzlich befasst sich die Verbraucherzentrale mit allen vorgebrachten außergerichtlichen Rechtsfragen des Bürgers und während des ersten, kostenlosen Kontakts (persönlich oder am Telefon) erfolgt bereits eine Einordnung bzw. eine Beratung hinsichtlich des Vorgehens bei der Lösung des anstehenden Problems. Bei weiteren erforderlichen Konsultationen mit Prüfung der Unterlagen wird eine moderate Gebühr berechnet.
Wie der Name dieses gemeinnützigen, eingetragenen Vereins schon zum Ausdruck bringt, werden nur Rechtsfragen zu Verträgen zwischen Privatpersonen (Verbraucher) und gewerblichen Anbietern behandelt, keine Angelegenheiten zwischen Privatpersonen untereinander. Bei der Klärung von gerichtlichen Dingen, wie zum Beispiel nach der Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids, ist die Verbraucherzentrale nicht zuständig; weist jedoch darauf hin, dass auf jeden Fall reagiert werden sollte. Bei Unstimmigkeiten muss ein schriftlicher Widerspruch beim Amtsgericht innerhalb von 14 Tagen eingereicht werden, da ansonsten damit zu rechnen ist, dass das Verfahren gegen den Gläubiger vollstreckt wird.
Der Hauptanteil der derzeitigen Rechtsfragen befasst sich mit Unstimmigkeiten zu Energie-Lieferverträgen. Hier gilt grundsätzlich, dass telefonische Vertrags-Vereinbarungen nur nach beiderseitiger schriftlicher Bestätigung gelten.
Vorsicht bei folgendem Trick des Anbieters: Nach telefonischer Übereinkunft wird ein SMS-Kurzvertrag zur Vervollständigung übersandt, mit der Bitte um Rückbestätigung. Anschließend eine Vollmacht-Erklärung eingeholt zum Kündigungs-Einverständnis des bisherigen Lieferanten. Also eine komplette Abwicklung per Handy mit der Absicht, den Neukunden festzunageln, ohne dass dieser die Gelegenheit einer ausführlichen Überprüfung bekommt. Das Resultat ist meistens ein Abschluss zu sehr ungünstigen Konditionen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Klärung von Fragen zu Telefon-, Internet- und Handy-Verträgen. Auch hier gilt der Grundsatz: Keine Verträge am Telefon abschließen, sondern auf schriftliche Angebote bestehen. Bei Handy-Verträgen, die in den diversen Handy-Shops angeboten werden, ist darauf zu achten, dass keine Mehrfach-Verträge abgeschlossen werden. Auch in diesem Bereich gibt es schwarze Schafe, die mit Täuschungs-Aktionen operieren. Besonders perfide sind Briefe des Absenders 1M Telecom an bestehende Telekom-Kunden mit revidierten Verträgen zu neuen Konditionen, die nach Unterschrift gültig werden und zu einem neuen Partner mit wesentlich höheren Konditionen hinführen. Um aus diesen Verträgen wieder herauszukommen, werden Abstandssummen von bis zu € 400,- verlangt! Hier wird also der Bekanntheitsgrad des großen Anbieters Telekom benutzt, um ein seriöses Vorgehen vorzutäuschen.
Der wesentliche Unterschied bei Unstimmigkeiten zu Kaufverträgen liegt darin, dass bei Internet oder am Telefon abgeschlossenen Verträgen immer ein Widerrufsrecht des Käufers innerhalb von 14 Tagen besteht, während bei Ladengeschäften kein Widerrufsrecht, also kein Recht auf Rückabwicklung des getätigten Kaufs besteht. Eventuelle Umtausch- oder Änderungswünsche sind also nur auf Kulanz des Händlers möglich. Es sei denn solche Bedingungen sind von vornherein vereinbart.
Bei berechtigten Mängeln greift natürlich die Mängelrügen-Regelung.
Auch bei einem Möbelkauf, zum Beispiel, wo in der Regel Lieferzeiten von mehreren Wochen zu verzeichnen sind, gilt die Ladenkauf-Regelung, dass mündlich abgeschlossene Kaufverträge (also zwei übereinstimmende Willenserklärungen) verbindlich sind und keinem Widerrufsrecht unterliegen. Allerdings werden Möbelkäufe in der Regel sofort schriftlich festgelegt, so dass Unstimmigkeiten von vornherein ausgeschlossen werden.
Da die Zahl der telefonischen Werbeanrufe (obwohl generell verboten) und Angebote aller Art in der Häufigkeit zunehmen, empfahl Herr Adelberger, keinerlei persönliche Informationen jedweder Art herauszugeben, um die Risiken zu minimieren.
Hier die Kontaktdaten:
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Velbert, Friedrichstr. 107, Telefon; 02051-809018
Andreas Adelberger, Leiter Beratungsstelle
Sabine Klischat-Tilly, Beraterin
Birgit Tüch, Büro-Assistenz
Klaus Pingsmann
Foto: NBV Hanses
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